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Was muss ich beachten, wenn ich als ausländischer Bieter steigern möchte?
- Generell gelten alle bereits genannten Punkte.
- Bieter aus EU-Mitgliedstaaten bitten wir, die Ust-Id.-Nr. bereit zu halten. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Rechnungsadresse mit der Adresse übereinstimmt, auf die die Ust-Id.-Nr. zugelassen ist. Zur Sicherheit empfehlen wir jedem Bieter die Zulassungsbescheinigung der Ust.-Id.-Nr. mit zu nehmen.
- Bieter aus nicht EU-Mitgliedsstaaten müssen eine Kaution in Höhe der gesetzlichen MwSt. hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese nach Erhalt der Original Ausfuhrpapiere von uns zurück erhalten. Wichtig hierbei ist die Einhaltung folgender Punkte:
- Es müssen alle Positionen auf der Ausfuhranmeldung aufgeführt werden.
- Es muss der komplette Rechnungsbetrag inkl. der 15 % Aufgeld ausgeführt werden.
- Die Ausfuhranmeldung muss spätestens 3 Monate nach der Versteigerung bei uns eingegangen sein.
- Eventuell anfallende Kosten für die Erstellung von Lieferantenerklärungen oder Überweisungsgebühren werden von der Kaution abgezogen.
- Sollte der Nachweis der Ausfuhr nach der o. g. Frist erfolgen, kann die Auszahlung der Kaution nicht mehr vorgenommen werden, da diese dann bereits über den Auftraggeber an das zuständige Finanzamt abgeführt wurde.
- Bitte beachten Sie, dass wir die Erstellung von Ausfuhrpapieren nicht durchführen. Dazu wenden Sie sich bestenfalls an eine Spedition, die die Ausfuhrpapiere für Sie ausstellt-