Online-Auktionsbedingungen
von Auktionen Huber, München
Auktionen Huber (nachfolgend: "Versteigerer") verkauft über Ihre Online-Auktionen gebrauchte Waren im Namen und für Rechnung Ihres Auftraggebers.
Die nachfolgenden Online-Auktionsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Auftraggeber bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen Online-Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: "Bieter" oder "Käufer").
1. Anmeldung
1.1. Zur Teilnahme an den Online-Auktionen durch Abgabe von Geboten sind nur juristische
Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Online-Auktionen ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Sollten sich Daten, die der Bieter bei der Anmeldung angegeben hat, ändern, so hat er dies dem Versteigerer unverzüglich per E-Mail mitzuteilen. Die Anmeldung des Bieters ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer. Die entsprechende Benachrichtigung des Bieters erfolgt per E-Mail. Der Versteigerer behält es sich vor eine Anmeldung abzulehnen und/oder einseitig zu beenden.
1.2. Der Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
2. Vertragsschluss
2.1. Das Einstellen der Waren in den Online-Auktionskatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Die Angaben im Online-Auktionskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengen-angaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kauf-gegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Online-Auktionskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Der Versteigerer hat das Recht, Positionen von Einlieferungsobjekten zu trennen, zusammenzufassen oder bis zum Schlusszeitpunkt zurückzuziehen.
2.2. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für das im Online-Auktionskatalog angebotene Objekt ab. Der Bieter ist an sein online abgegebenes Gebot bis 14 Tage nach Ablauf der Schlusszeit der jeweiligen Position gebunden. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 1. Alt. BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Auktion erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr des Versteigerers maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 1 bis 5 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung (je nach Werthaltigkeit des Objektes), so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 1 bis 5 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 1 bis 5 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.
2.3. Nach Beendigung der Online-Versteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchst-bietenden durch eine E-Mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an.
2.4. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer E-Mail-Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu diesem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Online-Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.
2.5. Der Versteigerer behält sich vor, die Online-Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).
3. Gefahrübergang
3.1. Mit Zugang der mittels E-Mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers ("virtueller Zuschlag") gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes gehen von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.
3.2 Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Einlieferers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.
4. Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen
4.1. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 %. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
4.2. Der Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts. Der Verkäufer hat ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung von Kaufpreis mit 18% Aufgeld und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%.
4.3. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
4.4. Kunden aus den EU-Mitgliedsländern sind nur nach Vorlage eines amtlichen Nachweises ihrer USt.-Ident.-Nr. in Kopie, sowie eines Verbringungsnachweises in das entsprechende EU-Mitgliedsland von der MwSt. befreit.
Käufer aus Staaten, die nicht EU-Mitglied sind, müssen die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zahlen. Nach Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises wird die Umsatzsteuer zurückerstattet.
4.5. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
6. Irrtumsvorbehalt
Die von Auktionen Huber ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
7. Abholungstermin
Die Abholung sämtlicher ersteigerter Gegenstände muss an den ausgewiesenen Abholtagen erfolgen. Falls es möglich ist, kann auf Anfrage ein gesonderter Abholtermin mit Auktionen Huber vereinbart werden. Ein gesonderter Abholtermin wird mit 350,-- €, netto, zzgl. 19% MwSt., berechnet und ist im Voraus zu bezahlen. Auf einen gesonderten Abholtermin besteht kein Anspruch. Auf Wunsch nennt Auktionen Huber Fachdemontagefirmen sowie Speditionen.
8. Verzug
8.1. Zahlt der Käufer nicht den vollen Endpreis, gerät er spätestens 14 Tage nach dem Online-Versteigerungsende in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz.
8.2. Der Käufer gerät bei nicht rechtzeitiger Abholung mit Ablauf des unter Ziffer 7 genannten Tages in Verzug.
9. Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht den vollen Endpreis oder holt er die Sachen nicht innerhalb der Frist der Ziffer 7 ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
10. Abtransport, Kaution
10.1. Abtransport und Demontage erfolgen auf Kosten und Risiken des Käufers. Der Käufer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport am Eigentum des Verkäufers oder Dritter entstehen. Sollten bei der Demontage Öffnungen am Gebäude oder Gebäudeteilen erforderlich sein, so ist dies nur mit vorheriger Absprache und Zustimmung des Versteigerers möglich. Danach ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma wieder beheben zu lassen.
10.2. Auktionen Huber behält sich das Recht vor, die Online-Versteigerungs-gegenstände, deren Demontage nach der Einschätzung von Auktionen Huber an Immobilien und/oder Eigentum Dritter Schaden verursachen könnten, mit Kaution zu belegen. Eine entsprechende Bekanntgabe auch hinsichtlich der Höhe der Kaution erfolgt in der Online Beschreibung.
11. Besichtigung
Eine Besichtigung der Online-Versteigerungsgegenstände wird ausdrücklich angeraten und kann nach fester Terminabsprache erfolgen. Eine Haftung von Auktionen Huber und/oder des Verkäufers für Schäden, die während des Betretens des Besichtigungsgeländes entstehen, richtet sich ausschließlich nach der Regelung in Ziffer 13.
12. Gewährleistungsausschluss
12.1. Alle zum Verkauf stehenden Positionen sind gebraucht und weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf. Es besteht die Gelegenheit, die Positionen zu besichtigen. Die Positionen werden in dem Zustand verkauft, wie sie – auch unter Hinzuziehung einer fachkundigen Person – besichtigt wurden oder hätten besichtigt werden können. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Positionen frei von Sachmängeln zu verschaffen; eine bestimmte Beschaffenheit ist weder vereinbart noch übernimmt der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Positionen. Die Gewährleistung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
12.2. Angaben auf der Online-Plattform, -Versteigerungslisten, insbesondere technische Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Garantien im Sinne des § 444 BGB oder Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Die Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Der Auktionator haftet nur für die richtige Übermittlung nicht aber für die objektive Richtigkeit dieser Informationen.
13. Haftung
13.1. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten beruht.
13.2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website http://www.auktionen-huber.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass in Folge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Die Durchführung der Online-Auktionen sowie diese Online-Auktionsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
14.2. Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, bzw. prorogationsbefugt, so gilt der Gerichtsstand München als vereinbart.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Online-Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
16. Speicherung IP-Adresse
Jeder Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine IP-Adresse bis zur endgültigen Abwicklung des Kaufvertrages durch Auktionen Huber gespeichert wird und bei Unstimmigkeiten dafür genutzt werden kann, herauszufinden, von welchem Bieter die Gebote abgegeben worden sind.
(STAND: 27.01.2022)